Ein verfälschter Pass

Amtsgericht Waldkirch verurteilt 26-Jährigen wegen Erschleichens einer Aufenthaltserlaubnis.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ELZTAL. Das hat ein 26-jähriger Nigerianer aus dem Elztal eigentlich nicht nötig gehabt: im November 2013 der Ausländerbehörde in Emmendingen einen Reisepass vorzulegen, der sich später als verfälscht herausstellen sollte. Er selbst äußert die Überzeugung, dass sein Pass echt ist. Seine Unschuldsbeteuerungen haben Strafrichter Ernst am Amtsgericht in Waldkirch nicht überzeugen können. Er hat ihn wegen "Erschleichens eines Aufenthaltstitels" zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.

Der 26-Jährige hat sich nicht wirklich einen Aufenthaltstitel erschlichen. Der Paragraph im Ausländergesetz, gegen den er verstoßen hat, heißt nur so. Bestraft werden kann danach schon derjenige mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, der bei der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel