Ein verfälschter Pass
Amtsgericht Waldkirch verurteilt 26-Jährigen wegen Erschleichens einer Aufenthaltserlaubnis.
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ELZTAL. Das hat ein 26-jähriger Nigerianer aus dem Elztal eigentlich nicht nötig gehabt: im November 2013 der Ausländerbehörde in Emmendingen einen Reisepass vorzulegen, der sich später als verfälscht herausstellen sollte. Er selbst äußert die Überzeugung, dass sein Pass echt ist. Seine Unschuldsbeteuerungen haben Strafrichter Ernst am Amtsgericht in Waldkirch nicht überzeugen können. Er hat ihn wegen "Erschleichens eines Aufenthaltstitels" zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.
Der 26-Jährige hat sich nicht wirklich einen Aufenthaltstitel erschlichen. Der Paragraph im Ausländergesetz, gegen den er verstoßen hat, heißt nur so. Bestraft werden kann danach schon derjenige mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, der bei der ...