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Ein Telefonanruf mit fatalen Folgen

Städtischer Amtsleiter verteidigt sich nach Strafbefehl in unbekannter Höhe wegen Bestechung vor dem Amtsgericht.  

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LAHR. Der Leiter des Städtischen Vermessungs- und Liegenschaftsamtes wird sich am 21. Juni vor dem Amtsgericht Lahr wegen des Verdachts der Bestechung verantworten. Die öffentliche Verhandlung ist Folge eines Einspruchs, den der Beamte gegen einen Strafbefehl erhoben hatte. Darin war eine Geldbuße ausgesprochen worden, deren Höhe bislang nicht bekannt ist.

Der Strafbefehl beziehungsweise die anstehende Verhandlung gehen auf eine angebliche Verquickung privater und dienstlicher Vorgänge im vergangenen Jahr zurück. Die Vorgeschichte ist unbestritten: Die Tochter des Amtsleiters hatte in einer Wohnung ...

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