Ein Sparbuch für die Naturguthaben
Gemeinde Hinterzarten legt ein Öko-Konto an / Verlegung der Loipe aus dem Eschengrundmoos heraus bringt erste Punkte.
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HINTERZARTEN. Bei Eingriffen in Natur und Landschaft verpflichtet das Bundesnaturschutzgesetz den Verursacher die Beeinträchtigung auszugleichen oder zu kompensieren. Der Gesetzgeber erlaubt dabei die Anlegung eines Öko-Kontos, ein Sparbuch für Naturguthaben. Die Gemeinde Hinterzarten beauftragte das Denzlinger Fachbüro "faktorgrün" mit der Konzeption.
Edith Schütze, Diplom-Ingenieurin und Freie Landschaftsarchitektin, erläuterte dem Gemeinderat einen ersten Entwurf. Bebauungspläne bringen zumeist Eingriffe in Natur und ...