Ein Sieg für die Anleger
Der Bundesgerichtshof verlangt von Banken eine präzisere Beratung der Kunden
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KARLSRUHE (AFP/dpa). Banken müssen in Beratungsgesprächen auf Risiken ihrer Anlageprodukte unmissverständlich hinweisen, wenn Kunden eine "sichere" Anlage wünschen. Verletzen Banken diese Pflicht, haften sie für Anlageschäden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. (AZ: XI ZR 152/08 u.a.)
Die Herrenstraße in Karlsruhe war bisher keine gute Adresse für geprellte Anleger: Oft genug erteilte der dort ansässige Bundesgerichtshof Verbrauchern eine Abfuhr, wenn sie wegen fehlgeschlagener Geldanlagen gegen die ...