Account/Login

Gerichtsentscheidung

Ein Recht auf Sicherheit bei Schnee und Eis gibt es nicht

Ein Münchner ist vor dem Bundesgerichtshof mit seiner Klage auf Schmerzensgeld gegen eine Vermieterin gescheitert. Er war auf einem eisglatten Gehweg ausgerutscht.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Räumungspflicht  hat  Grenzen.  | Foto: dpa
Die Räumungspflicht hat Grenzen. Foto: dpa
Weil ein Mann in München auf einem eisglatten Stück Gehweg ausgerutscht war, wollte er Schadensersatz – und zog deshalb vor Gericht. Vor dem Bundesgerichtshof wurde seine Klage nun endgültig abgewiesen. Weder ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel