Account/Login

Ein Recht auf Beschwerde

Gegen sexuelle Belästigung im Job vorgehen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Unter sexuelle Belästigungen fallen al...eschlechtsbezogenen Hintergrund haben.  | Foto: Andrea Warnecke
Unter sexuelle Belästigungen fallen alle unerwünschten Verhaltensweisen, die einen sexualisierten oder geschlechtsbezogenen Hintergrund haben. Foto: Andrea Warnecke

Anzügliche Sprüche, pornografische Kalender im Aufenthaltsraum oder unangenehme Berührungen: Vor allem Frauen erleben bei der Arbeit sexuelle Belästigung. Hinnehmen müssen sie das Verhalten nicht.

Frau Müller hat ihren ersten Tag im neuen Job. Schon das erste Teammeeting läuft anders als geplant. Ihr neuer Kollege Herr Meier hilft ihr aus dem Mantel und sagt grinsend: "Frauen auszuziehen war schon immer mein Hobby." Die Kollegen lachen, Frau Müller fühlt sich unwohl und sagt nichts.
Von Fällen wie diesen hört Anette Diehl vom ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel