Ein Pardon war nicht genug

40-Jähriger verletzt Lebensgefährtin im Streit – Einspruch gegen den Strafbefehl scheitert  

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ST. BLASIEN. Nur wenig Erfolg war dem Einspruch eines 40-jährigen Lkw- Fahrers gegen einen Strafbefehl be-schieden, durch den er wegen gefährli-cher Körperverletzung und vorsätzli-cher Körperverletzung zu einer Geld-strafe von 180 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden war. Richterin Ulrike Holler-Welz vom Amtsgericht St. Blasien setzte lediglich die Tagessatzhöhe auf 25 Euro herab, die Anzahl der Tagessätze blieb bestehen.

Im vergangenen Frühjahr hielt sich die Freundin des Angeklagten zur Kur in St. Blasien auf. An einem Vormittag im Mai besuchte der 40-jährige die Dame seines Herzens. Diese begrüßte ihn allerdings nicht so herzlich, wie er sich ...

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Schlagworte: Holler-Welz al-lerdings

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