"Ein Betriebsrat darf alles sagen, auch ohne Mitbestimmungsrecht"
Gütetermin vor Arbeitsgericht um kritische Rede und Abmahnung des Betriebsratsvorsitzenden eines Wochenblatt-Verlages / Jeder hält seinen Standpunkt aufrecht.
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OFFENBURG. Weil der Vorsitzende des dreiköpfiges Betriebsrats eines Ortenauer Wochenblattes auf einer Betriebsversammlung eine kritische Rede gegen den Verlagsleiter gehalten hat, reichte die Geschäftsführung Klage beim Arbeitsgericht ein ...