Ein besonderes Recht auf die Pause
Für den Getränkeausschank bei Veranstaltungen in der Stadthalle hat die Stadt einen ungewöhnlichen Vertrag mit einer Brauerei.
Heidrun Lauble
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LAHR. Wenn es im Theater und beim Konzert in der Stadthalle zur Pause läutet, beginnt im Foyer der Ansturm aufs Getränkebüfett. Wie in jedem Theater geht ein solcher Andrang nicht ohne Anstehen über die Bühne. Immer wieder klagen Besucher über zu lange Wartezeiten. Der Pausenbewirtung in der Lahrer Stadthalle liegt eine im Vergleich zu Hallen und Theaterhäusern anderer Kommunen einzigartige Vertragskonstruktion zugrunde: ein Erbbaupachtvertrag.
Die Stadthalle wurde 1933 erbaut. 1967/68 wurde das Restaurantgebäude angebaut – in Teilen finanziert von der Brauerei Stöckle in Schmieheim. Dafür schloss die Stadt 1965 mit der Brauerei einen Erbbaupachtvertrag ab ...