Ein Angriff im Wahn

Staatsanwaltschaft strebt die Unterbringung eines 21-Jährigen in der Psychiatrie an.  

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Seit gestern verhandelt die Schwurgerichtskammer des Landgerichts den Fall eines 21-jährigen anerkannten Flüchtlings aus Afrin in Syrien, der am 15. September 2017 in einer Asylbewerberunterkunft in Freiburg in einer Psychose unvermittelt einen gleichaltrigen Bewohner angegriffen hatte. Dieser Angriff war so heftig, dass die Staatsanwaltschaft ihn als einen versuchten Totschlag eingestuft hat. Im sogenannten Sicherungsverfahren strebt sie die Unterbringung des zur Tatzeit schuldunfähigen Syrers in die Psychiatrie an.

Dem 21-Jährigen wird die Tat nicht zum Vorwurf gemacht, weil er damals ausweislich eines psychiatrischen Gutachtens schuldunfähig war. Da er aufgrund seiner Erkrankung, einer paranoiden ...

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