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Gerichtsbericht

Ein Angriff auf eine Person erlaubt nicht immer Notwehr - dann, wenn der Angegriffene weiß, dass der Angreifer psychisch krank ist

BZ-Abo Der 34-jährige Angeklagte hätte besser das Weite gesucht, als sich gegen die Frau, die ihn mit Steinen attackierte, zur Wehr zu setzen. Sein Notwehrrecht war eingeschränkt, weil er wusste, dass die Angreiferin krank ist.  

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"Von mir ging der Angriff nicht aus, ich habe sie nicht provoziert", betont der Angeklagte zum Geschehen am 26. Dezember 2023 an einer Bushaltestelle in Simonswald. Als er sich der Haltestelle näherte, habe er gesehen, dass dort eine ...

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