Ein Altlastenfall gilt als verjährt
Die Gemeinde Kippenheim will jetzt in die Berufung gehen.
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Kippenheim (bf). Seit mehr als vier Jahren streitet sich die Gemeinde zunächst mit der Firma Schuler, jetzt mit dem Privatmann Schuler um die Kosten einer Altlastenbeseitigung. Jetzt wies das Landgericht in Offenburg die Klage ab - weil die Angelegenheit verjährt ist. Die Gemeinde will in die Berufung gehen.
Den Beschluss, das Urteil anzufechten, gab Bürgermeister Willi Mathis in der ...