Ein altes Foto ist nicht Beweis genug
Landgericht spricht Bad Säckinger frei / Erste Instanz hatte vorbestraften Mann noch zu vier Monaten verurteilt.
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BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT (sts). "Richter sagt: Er ist's gewesen": Unter dieser Überschrift berichtete die BZ im August des vergangenen Jahres von der Verurteilung eines damals 34-Jährigen durch das Amtsgericht Bad Säckingen wegen Diebstahls. Drei Richter sagten nun: "Er war's doch nicht." In der Berufungsinstanz wurde der Bad Säckinger nämlich vom Landgericht Waldshut freigesprochen.
Dem Mann wurde vorgeworfen, im Dezember 2001 550 Mark aus der Ladenkasse eines Bad Säckinger Geschäftes entwendet zu haben: Zwei Zeugen, die den Diebstahl beobachtet hatten, hatten ihn zunächst ...