Ehrenamtliches Engagement in Brenden
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ÜHLINGEN-BRENDEN (mc). Bauanträge, die nach drei Jahren noch nicht umgesetzt sind, müssen entweder per Antrag verlängert oder neu gestellt werden. Auf diese Rechtssituation machte Ortsvorsteher Rudi Zimmermann aufmerksam. Aktueller Anlass war ein Garagenbau, der beim Bau des Hauses zwar eingeplant, dann aber nicht ausgeführt wurde.
Dass ein neuer Antrag gestellt werden musste, erwies sich in diesem Fall als vorteilhaft, denn in der Zwischenzeit waren die ...