Ehepaar in Erklärungsnot
"Vergesslichkeit" bei eidesstattlicher Versicherung führte zu Nachspiel vor dem Amtsgericht.
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STEINEN/LÖRRACH (wik). Wegen des Vorwurfs, eine drohende Zwangsvollstreckung vereitelt zu haben, musste sich ein Ehepaar aus Steinen vor dem Lörracher Amtsgericht verantworten. Außerdem "vergaßen" sie bei einer eidesstattlichen Erklärung Konten anzugeben.
Das Landgericht Freiburg hatte das Ehepaar im Januar 2005 in einem Zivilstreit dazu verurteilt, einer Gläubigerin rund 40 000 Euro zurück zu zahlen. Diese hatte gegen das Ehepaar geklagt, weil sie ...