Frau J. wunderte sich: Seit einiger Zeit bekam sie regelmäßig Abnehmpillen, CDs und Werbepost von einem ihr unbekannten Verlag zugeschickt. Da sie diese Produkte nie bestellt hatte, widersprach Frau J. der Belieferung. Der Verlag reagierte jedoch nur mit einer Mahnung für eine angeblich unbezahlte Rechnung und weiteren Lieferungen. Daraufhin wandte sich J. an die Verbraucherzentrale. Diese kontaktierte den Verlag, um zu klären, ob überhaupt ein Vertrag für die Lieferungen bestand. Dabei stellte sich heraus, dass Frau J. an Rentengewinnspielen einer anderen Firma teilgenommen hatte. Sie hatte verschiedene "Gewinn-Aufkleber" auf eine Postkarte geklebt und diese an die Firma zurückgeschickt. Unter diesen Aufklebern befanden sich auch solche, mit denen Frau J., ohne dass es ihr bewusst war, die Lieferung der CDs und der Pillen beauftragte. Da der Verlag Frau J. nicht ordnungsgemäß über die regelmäßigen Lieferungen und die Vertragsbestimmungen aufgeklärt hatte, forderte die Verbraucherzentrale den Verlag auf, die Lieferungen einzustellen und die unberechtigten Forderungen zurückzunehmen. Der Verlag ging auf die Forderungen ein, sah sich aber weiterhin im Recht. Die Verbraucherzentrale hatte im Rahmen der Beratung von Frau J. jedoch mehrere Rechtsverstöße festgestellt. Sie mahnte den Verlag daher ab, um Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft vor dieser Abofalle zu schützen.
Heike Silber ist Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. E-Mail: [email protected]; Telefon 0711/669110; http://www.vz-bawue.de
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