DSM-Rentner setzt sich durch
Bundesarbeitsgericht entscheidet, dass die Nichterhöhung der Rente im Rahmen eines Sparpakets unzulässig ist.
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GRENZACH-WYHLEN. Jetzt ist es endgültig: Die Einbeziehung der Rentner in die Vereinbarung zur Sicherung des DSM-Standorts Grenzach war rechtswidrig. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt letztinstanzlich entschieden, dass der Chemiekonzern die dem Mann entgangene Rentenerhöhung nachbezahlen muss. Im Sparprogramm "Impuls" war festgelegt worden, dass auch die etwa 1000 Betriebsrentner drei Jahre auf eine Erhöhung ihrer Rente verzichten müssen. Derzeit ist es für DSM dennoch kein Thema, das Sparprogramm neu zu verhandeln, versicherte ein Konzernsprecher – auch wenn jeder der Betroffenen jetzt noch Ansprüche anmelden kann.
Der Fall:Herlan selbst hat aus allen drei Verhandlungen jedoch mitgenommen, dass es den DSM-Vertretern nicht gelungen war, nachzuweisen, dass der Standort Grenzach rote Zahlen schreibt – nur dann wäre die Nichterhöhung der Betriebsrenten zulässig – immerhin ...