Drohungen am Telefon
Landgericht verurteilt 30-jährigen Drogenhändler zu drei Jahren und neun Monaten Haft.
Seine eigenen Bemerkungen am Telefon, von der Polizei abgehört, lieferten den Beweis: Über Wochen hinweg hatte ein 30-jähriger Freiburger im vergangenen Jahr ein junges Pärchen mit Drohungen zur Zahlung von mehr als 11 000 Mark gebracht. Das Landgericht Freiburg hat den Angeklagten jetzt wegen räuberischer Erpressung im Zusammenhang mit unerlaubtem Drogenhandel zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der Angeklagte wurde in Südamerika geboren, kam mit drei Jahren nach Freiburg und nahm später die deutsche Staatsbürgerschaft an. Dem Gericht stellt er sich als Finanz- und Sportfachwirt vor. Zu den Vorwürfen des Staatsanwalts hüllt sich ...