Drei Jahre und neun Monate
Wehrer nach Messerstecherei für schuldig befunden.
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WEHR. Drei Jahre und neun Monate muss ein 41-jähriger Mann aus Wehr ins Gefängnis. Das Landgericht Waldshut unter Vorsitz von Richter Matthias Wetz sprach den Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Der Angeklagte hat dem Opfer außerdem ein Schmerzensgeld in Höhe von 20 000 Euro zu zahlen.
Auch wenn der Beschuldigte bis zuletzt auf einen Freispruch gehofft hatte, lag das vergleichsweise "milde Urteil" doch deutlich unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Oberstaatsanwältin Iris Janke hatte eine Freiheitsstrafe von vier ...