Drei Jahre Freiheitsstrafe für Messerattacke beim Abendbrot

54-Jähriger muss ins Gefängnis, weil er seinem Vater im Streit ein zwölf Zentimeter langes Messer in die Brust stach und ihn dabei lebensgefährlich verletzte.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
WEIL AM RHEIN (tm). Mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung ahndete ein Lörracher Schöffengericht den lebensgefährlichen Messerstich eines Sohnes gegen seinen Vater. Der heute 54 Jahre alte Angeklagte hatte am 23. Oktober 2010 in Haltingen seinem 75 Jahre alten Vater im ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Harald Krohn, Thomas Stump, Otto Bürgelin

Weitere Artikel