Drei Jahre Freiheitsstrafe für Messerattacke beim Abendbrot
54-Jähriger muss ins Gefängnis, weil er seinem Vater im Streit ein zwölf Zentimeter langes Messer in die Brust stach und ihn dabei lebensgefährlich verletzte.
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WEIL AM RHEIN (tm). Mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung ahndete ein Lörracher Schöffengericht den lebensgefährlichen Messerstich eines Sohnes gegen seinen Vater. Der heute 54 Jahre alte Angeklagte hatte am 23. Oktober 2010 in Haltingen seinem 75 Jahre alten Vater im ...