Douglas-Taler wieder vor Gericht

Wettbewerbszentrale und Apotheker klären offene Rechtsfrage.  

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OFFENBURG. Die Apotheken der Eheleute Douglas sind in der ganzen Stadt mit ihren Douglas-Talern präsent: Auf Bussen oder in Zeitschriften werben die Apotheker für ihre Douglas-Taler, die Offenburger Geschäfte und Restaurants als Zahlungsmittel akzeptieren. Im September 2007 hat das Landgericht Offenburg das Apothekerpaar wegen wettbewerbswidriger Werbung verurteilt. Jetzt steht die Berufung vor dem Oberlandesgericht Freiburg an.

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Schlagworte: Darf also Douglas, Ingeborg Douglas, Gerhard Hund

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