Douglas-Taler wieder vor Gericht
Wettbewerbszentrale und Apotheker klären offene Rechtsfrage.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
OFFENBURG. Die Apotheken der Eheleute Douglas sind in der ganzen Stadt mit ihren Douglas-Talern präsent: Auf Bussen oder in Zeitschriften werben die Apotheker für ihre Douglas-Taler, die Offenburger Geschäfte und Restaurants als Zahlungsmittel akzeptieren. Im September 2007 hat das Landgericht Offenburg das Apothekerpaar wegen wettbewerbswidriger Werbung verurteilt. Jetzt steht die Berufung vor dem Oberlandesgericht Freiburg an.
Der Medikamentenmarkt ist heiß umkämpft. Über das Internet kann man sich sogar rezeptpflichtige Medikamente frei Haus liefern lassen – teils unter Nachlass der Rezeptgebühr. Nicht rezeptpflichtige Medikamente wie zum Beispiel Aspirin, mit denen Apotheken heute noch einen Großteil ihrer ...