Account/Login

Doch 30 AfD-Kandidaten

Das sächsische Verfassungsgericht sieht die Partei "klar rechtswidrig" behandelt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der sächsische AfD-Chef Jörg Urban (rechts) bei der Urteilsverkündung   | Foto: Sebastian Willnow (dpa)
Der sächsische AfD-Chef Jörg Urban (rechts) bei der Urteilsverkündung Foto: Sebastian Willnow (dpa)

LEIPZIG. Die sächsische AfD kann bei der Landtagswahl in zwei Wochen mit 30 Kandidaten auf der Landesliste antreten. Dies entschied jetzt der sächsische Verfassungsgerichtshof. Er bestätigte damit seine Eil-Anordnung von Ende Juli, ging aber nicht darüber hinaus.

Die AfD hatte eine Liste mit 61 Kandidaten für die Landtagswahl eingereicht. Der Landeswahlausschuss, in dem die Vertreter der anderen Parteien eine große Mehrheit haben, ließ Anfang Juli jedoch ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel