Diese Regeln sollen künftig bei der Erbpacht in Freiburg gelten
Nach Kritik hat die Verwaltung ihre Grundsätze für das Erbbaurecht für Ein- und Zwei-Familien-Häuser reformiert. Profitieren sollen Familien und Senioren, der Gemeinderat muss noch zustimmen.
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Es hatte Kritik gehagelt – nun hat die Stadtverwaltung nachjustiert und ihre Grundsätze fürs Erbbaurecht bei Ein- und Zwei-Familien-Häusern reformiert. "Deutlich attraktiver, familienfreundlicher und seniorengerechter" seien sie geworden, findet Oberbürgermeister Martin Horn. Wenn der Gemeinderat Ende Juli ...