Baden-Württemberg
Diese Quarantäne-Regeln gelten für Rückkehrer aus Risikogebieten
Zum Ende der Schulferien kehren viele Baden-Württemberger aus dem Urlaub zurück. Kommen sie aus einem Risikogebiet, müssen sie 14 Tage in Quarantäne. Noch – denn bald soll sich das ändern.
Di, 8. Sep 2020, 16:32 Uhr
Südwest
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Zahlreiche Länder außerhalb, aber auch innerhalb Europas gelten derzeit als Risikogebiete. Das Robert-Koch-Institut (RKI) aktualisiert im Internet fortlaufend eine Liste der Risikogebiete.
Was muss man tun, wenn man mit dem Flugzeug oder der Bahn aus einem Risikogebiet kommt?
Man muss sich auf direktem Wege für 14 Tage in Quarantäne in die eigene Wohnung oder eine andere hierfür geeignete Unterkunft begeben. Falls man sich nicht schon innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise testen ließ, muss man das innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise tun – beispielsweise direkt am Flughafen – und das Ergebnis dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen. Falls bei einem Flug vom Beförderer sogenannte Aussteigekarten (Formulare zum Coronavirus, die an die Gesundheitsämter weitergeleitet werden) ausgegeben werden, muss man diese nutzen.
Falls man keine Aussteigekarte ausgefüllt hat, muss man sich aus der Quarantäne telefonisch unverzüglich bei den Ortspolizeibehörden – den Ordnungsämtern – melden. Außerdem muss man sich telefonisch beim Gesundheitsamt, beim Hausarzt oder unter der Telefonnummer Tel. 116 117 melden, um einen Test in Wohnortnähe machen zu lassen. Bis zu einem negativen Testergebnis oder dem Ablauf der 14-tägigen Frist darf man die Isolation nur für den Gang zum Arzt oder zur Teststelle unterbrechen.
Wann bekommt man das Ergebnis des Coronatests?
Laut dem Landessozialministerium kann es derzeit bis zu sechs Tage bis zum Erhalt eines Ergebnisses dauern. Ein negatives Testergebnis erlaubt es derzeit, die Quarantäne zu beenden. Aber auch bei einem negativen Testergebnis ist man verpflichtet, unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren, wenn innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust) auftreten.
Was ist, wenn man mit dem Auto aus einem Risikogebiet kommt?
Es gelten die gleichen Regularien wie bei der Ankunft mit dem Flugzeug oder der Bahn. Da man keine Aussteigekarte ausgefüllt hat, muss man, am Ort der Quarantäne angekommen, unverzüglich das Ordnungsamt kontaktieren. Rückkehrer im Auto können sich unter anderem auf dem Autobahnparkplatz Neuenburg-Ost auf das Coronavirus testen lassen.
Kann man bestraft werden, wenn man sich nicht an die Regeln hält?
Ja, bei einem Verstoß gegen die Pflichten zur Meldung, Testung, Nachweispflicht oder zur häuslichen Quarantäne können die zuständigen Behörden Bußgelder verhängen. Diese können bis zu 25 000 Euro betragen.
Was wird sich für Rückkehrer demnächst ändern?
Derzeit ist für den 1. Oktober eine Neuregelung angestrebt. Ob dieses Datum eingehalten wird, hängt noch davon ab, ob der Bund hierfür notwendige Verordnungen rechtzeitig überarbeitet haben wird. Wenn man dann aus einem Risikogebiet ankommt, muss man auf jeden Fall für fünf Tage in Quarantäne. Ab frühestens dem fünften Tag besteht dann die Möglichkeit, einen Test zu machen. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass Infektionen, die sich erst am Ende eines Urlaubs oder auf der Rückreise ergeben, von einem zu früh erfolgten Test nicht erfasst werden, weil sich noch keine Viren nachweisen lassen.
"Der Rückkehrer muss dann noch das Testergebnis abwarten. Daher weiß er, wenn er ab Oktober einen Urlaub in einem Risikogebiet bucht – oder wenn sein gebuchtes Ziel im Verlauf des Urlaubs Risikogebiet wird –, dass er dann ein bis eineinhalb Wochen nach der Rückkehr nicht wieder zur Arbeit gehen kann", heißt es aus dem Landessozialministerium.
Kann man sich weiterhin kostenlos testen lassen, auch wenn das Land, aus dem man einreist, kein Risikogebiet ist?
Ab nächsten Dienstag, 15. September, sind Tests für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten nicht mehr kostenlos.
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