Diese Flüge waren keine Routine
Nach dem Karlsruher Urteil müssen Armee-Einsätze und Sicherheitsstrategien genauer auf ihre Verfassungstreue geprüft werden.
KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern in aller Klarheit über die Kompetenzen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr geurteilt. Die Bundeswehr bleibt auch bei Nato-Einsätzen ein "Parlamentsheer".
Das Urteil bewertet den Einsatz von deutschen Awacs-Einsätzen 2003 im Irakkrieg. Kanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte damals zwar eine Beteiligung der Bundeswehr am US-geführten Einmarsch in den Irak ...