Diese Flüge waren keine Routine
Nach dem Karlsruher Urteil müssen Armee-Einsätze und Sicherheitsstrategien genauer auf ihre Verfassungstreue geprüft werden.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern in aller Klarheit über die Kompetenzen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr geurteilt. Die Bundeswehr bleibt auch bei Nato-Einsätzen ein "Parlamentsheer".
Das Urteil bewertet den Einsatz von deutschen Awacs-Einsätzen 2003 im Irakkrieg. Kanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte damals zwar eine Beteiligung der Bundeswehr am US-geführten Einmarsch in den Irak ...