Diebin hortet Modeschmuck zu Hause
Polizei findet bei Hausdurchsuchung Beute im Wert von mehr als 18 000 Euro / Gutachter attestiert ausgeprägte Zwanghaftigkeit.
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BAD SÄCKINGEN. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat eine Angeklagte wegen Diebstahls in 30 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflage hat Richter Rupert Stork 200 Stunden soziale Arbeit verhängt sowie die Fortsetzung einer psychiatrischen Therapie angeordnet. Ein Facharzt für Psychiatrie bescheinigte der 46-Jährigen eine stark ausgeprägte Zwanghaftigkeit, die einer Psychose gleichkomme. Das Gericht ging deshalb in allen 30 Fällen von verminderter Schuldfähigkeit aus.
Im September 2016 wurde die Frau in einem Geschäft von einer Überwachungskamera beim Diebstahl gefilmt und anhand ihres Autokennzeichens identifiziert. Bei der anschließenden ...