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BZ-Plus Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung und Nötigung.  

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ST. BLASIEN. Nicht zum ersten Mal hatte ein mehrfach vorbestrafter junger Mann seine Lebensgefährtin geschlagen und musste sich daher erneut wegen Körperverletzung und Nötigung vor dem Amtsgericht verantworten. In Hinblick auf die positive Entwicklung, die der Mann in den vergangenen Monaten genommen hat, setzte Richterin Susanne Lämmlin-Daun die Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung aus.

Mehrere Vorstrafen schlagen bei dem Angeklagten zu Buche. Zuletzt wurde er im Mai 2018 durch Urteil des Amtsgerichts St. Blasien zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er seine Lebensgefährtin körperlich misshandelt hatte. Nur knapp einem Monat ...

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