Die winterliche Räumpflicht – ein heißes Eisen
Fünf politische Gremien beschäftigten sich mit zwei in die Jahre gekommenen Regelwerken – jetzt hat der Gemeinderat am Montag das letzte Wort.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KANDERN. S, wie Satzung – aber auch S, wie Sommerthema: Fünf politischen Gremien der Töpferstadt bescherten zwei beinahe steinalte Regelungen, die auf den neusten Stand gebracht werden mussten (die Polizeiverordnung datiert von 1988, die Satzung über die winterliche Räumpflicht von 1990) Arbeit in den Sommerfeien. Routine – sollte man meinen, nachdem die Vorberatung im Verwaltungsausschuss die Richtung zur Zustimmung aufgezeigt hatte: Besonders in Tannenkirch missbilligte man die Streupflichtsatzung.
Kristallisationspunkt schon im Verwaltungsausschuss (wir haben berichtet) und nun auch in den Ortschaftsräten war im Grunde genommen ein einziger Passus. Jener nämlich, der (in § 3 Absatz 2) auf Straßen ohne Gehwege in der Urfassung eine Räumpflicht der Anlieger von anderthalb Metern Breite festgesetzt hatte, dann aber – in der Beschlussempfehlung der Verwaltung an den ...