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FREIBURG. Die Milcherzeugergemeinschaft Breisgau-Südschwarzwald (MEV) akzeptiert das Urteil des Landgerichts Freiburg nicht, das die Wahl von Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern auf der Generalversammlung vom 16. April 2010 für ungültig erklärt hatte. Der Stegener Milcherzeuger Karl Rombach hatte geklagt und Recht ...