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Die Stadt will ihren Einfluss sichern

Änderung des Bebauungsplans und Erlass einer Veränderungssperre für das Interkommunale Gewerbegebiet B 31 bei Löffingen.  

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LÖFFINGEN. Mit einer Änderung des Bebauungsplans möchte die Stadt Betriebe aus dem Interkommunalen Gewerbegebiet an der B 31 (IKG) fernhalten, die den Löffinger Einzelhandel gefährden könnten. Offensichtlich interessiert sich eine Bekleidungskette für die seit Sommer letzten Jahres leer stehende 2900 Quadratmeter große Halle in der Studerstraße 5, in der der Freiburger Sanitärfachhandel Pfeiffer & May ein relativ kurzes Gastspiel gab.

Bereits im September scheiterte die Ansiedlung eines produzierenden Gewerbes an dem Einspruch des Gewerbeaufsichtsamts, das sich die ursprüngliche Baugenehmigung auf ein eher "ruhiges" Gewerbe, unter das der Sanitärfachhandel fiel, bezog.
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