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Urteilsbegründung

Die Stadtverwaltung Freiburg verfolgt mit dem Vorkaufsrecht legitime Ziele

BZ-Plus Für zwei Grundstücke hat die Stadt Freiburg das Vorkaufsrecht ausgeübt. Das Verwaltungsgericht hat die Klagen von Investoren abgewiesen: Städtische Politik diene dem Wohl der Allgemeinheit.  

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Das Baugebiet „Hinter den Gärten“ in Tiengen  | Foto: Thomas Kunz
Das Baugebiet „Hinter den Gärten“ in Tiengen Foto: Thomas Kunz
Die Ziele seien legitim, es gehe ums Allgemeinwohl und die Chancen auf Realisierung seien hinreichend. Daher sei es rechtmäßig, dass die Stadtverwaltung in zwei Fällen den Investoren mehrere Grundstücke weggeschnappt hatte. Das geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung des ...

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