Urteilsbegründung
Die Stadtverwaltung Freiburg verfolgt mit dem Vorkaufsrecht legitime Ziele
Für zwei Grundstücke hat die Stadt Freiburg das Vorkaufsrecht ausgeübt. Das Verwaltungsgericht hat die Klagen von Investoren abgewiesen: Städtische Politik diene dem Wohl der Allgemeinheit.
Fr, 16. Sep 2022, 20:30 Uhr
Freiburg
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen