Die Schwaden lichten sich nur zäh

Angeklagter im Brandstifterprozess hat noch eine Haftstrafe offen / Eindruck oberflächlicher Ermittlungsarbeit verstärkt sich.  

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Licht ins Dunkel der Brandnacht im Okt.... Das erweist sich jedoch als mühsam.   | Foto: Archivfoto: Schwöble
Licht ins Dunkel der Brandnacht im Oktober 2009 bringen will und soll das Landgericht. Das erweist sich jedoch als mühsam. Foto: Archivfoto: Schwöble

SCHOPFHEIM. Eher zögerlich lichten sich die Rauchschwaden im Brandstifterprozess. Schuld daran ist die nur teilweise erhellende Ermittlungsarbeit der Polizei. Dennoch gab es am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen neue Erkenntnisse zum Brand – vor allem aber zum 28-jährigen Angeklagten. So hat dieser mehrere Vorstrafen, ein Alkoholproblem – und obendrein noch eine siebenmonatige Haftstrafe vor sich, unabhängig davon, wie dieser Prozess ausgeht

Dem 28-Jährigen wird wie berichtet vorgeworfen, aus Wut über seinen Vermieter im Oktober 2009 frühmorgens in einer leeren Erdgeschosswohnung im Goldenen Löwen randaliert und Feuer gelegt zu haben. Der Angeklagte streitet das ab – im Gegensatz zu anderen Anschuldigungen wie zwei Diebstählen, beziehungsweise Einbrüchen in einer Reha-Einrichtung sowie dem Einwerfen einer Schaufensterscheibe eines Elektroladens. Stattdessen stellt er die ...

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