Die Pressefreiheit gestärkt
Der Straßburger Gerichtshof gibt in zwei Urteilen deutschen Verlagen Recht.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit zwei Urteilen die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt. So durfte über die Verhaftung eines Schauspielers berichtet werden. Und Fotos mit Caroline von Monaco dürfen dann gezeigt werden, wenn sie Diskussionen von öffentlichem Interesse bebildern.
Im ersten Fall hatte die Bild-Zeitung über die Verhaftung eines Schauspielers berichtet, der einst in einer Fernsehserie einen Kommissar darstellte. Der Mann war auf dem Münchener Oktoberfest mit Kokain erwischt worden. Gegen ...