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Die neue Router-Freiheit

Ab 1. August gilt Router-Freiheit. So will es ein neues Gesetz. Dann dürfen Provider ihren Kunden keine Geräte mehr vorschreiben. Doch was heißt das für Verbraucher: Können sie dann wirklich jeden Router nutzen? Und gilt die Regelung auch für Bestandskunden?  

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Mehr Anschlüsse und Funktionen oder be...setz macht es für jedermann möglich.    | Foto:  Andrea Warnecke (dpa)
Mehr Anschlüsse und Funktionen oder bessere WLAN-Funkleistung: Die Gründe, einen eigenen Router verwenden zu wollen, können vielfältig sein. Ein neues Gesetz macht es für jedermann möglich. Foto:  Andrea Warnecke (dpa)

Bislang konnten Internetprovider Kunden, die einen eigenen Router nutzen wollten, einen Strich durch die Rechnung machen. In der Praxis waren das oft die Kabelanbieter. Ab 1. August ist diese Praxis nicht mehr zulässig. Dann herrscht Router-Freiheit: Die Anbieter müssen alle notwendigen Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen, die neue Kunden brauchen, um das Endgerät ihrer Wahl anschließen zu können. Das kann auch weiter der Leihrouter sein, muss es aber nicht. Was bedeutet das konkret? Ein Überblick.

» Welche Geräte können
Kabelkunden künftig nutzen?
Für welche Verträge und
Kunden gilt die Router-Freiheit?
Laut Bundeswirtschaftsministerium müssen Anbieter ab 1. August allen Neukunden und Kunden, deren Vertrag sich verlängert, kostenlos und unaufgefordert nötige ...

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