Die Krux mit der Sperrfrist

Ein Autofahrer muss zahlen, weil er in Laufenburg mit polnischem Führerschein unterwegs war.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Im Grundsatz  gilt ein polnischer Führerschein innerhalb  der gesamten EU.   | Foto: dpa
Im Grundsatz gilt ein polnischer Führerschein innerhalb der gesamten EU. Foto: dpa

LAUFENBURG. Das Gesetzeskonstrukt für Führerscheinangelegenheiten innerhalb der EU sorgt in der Praxis oft für Unklarheiten. Das Amtsgericht Bad Säckingen schloss sich in einem Fall, der sich in Laufenburg zugetragen hat, der Rechtsauffassung der Führerscheinstelle in Waldshut an und verurteilte einen 55-jährigen Handwerker, der mit einem polnischen Papier unterwegs war, wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze).

Die Staatsanwaltschaft hatte 140 Tagessätze à 15 Euro (2100 Euro) gefordert, was Richter Rupert Stork für weit überzogen hielt. Die nicht unerhebliche Reduzierung der Strafe ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel