Die Krux mit der Sperrfrist
Ein Autofahrer muss zahlen, weil er in Laufenburg mit polnischem Führerschein unterwegs war.
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LAUFENBURG. Das Gesetzeskonstrukt für Führerscheinangelegenheiten innerhalb der EU sorgt in der Praxis oft für Unklarheiten. Das Amtsgericht Bad Säckingen schloss sich in einem Fall, der sich in Laufenburg zugetragen hat, der Rechtsauffassung der Führerscheinstelle in Waldshut an und verurteilte einen 55-jährigen Handwerker, der mit einem polnischen Papier unterwegs war, wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze).
Die Staatsanwaltschaft hatte 140 Tagessätze à 15 Euro (2100 Euro) gefordert, was Richter Rupert Stork für weit überzogen hielt. Die nicht unerhebliche Reduzierung der Strafe ...