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Die Klage war unbegründet

Schweizer Hotel AG muss Möbel bezahlen / Kein Rücktritt.  

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ST. BLASIEN (hab). Abgewiesen wurde vor der vierten Zivilkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen die Klage einer Hotel AG schweizerischen Rechts gegen einen Hotelausstatter aus der Region. Die Schweizer haben noch 117 953 Euro und Zinsen sowie die Kosten des Rechtsstreites zu zahlen. Das Urteil wurde am gestrigen Freitag von Richter Walter Priess in St. Blasien verkündet.

In dem seit November vergangenen Jahres in St. Blasien anhängigen komplizierten Zivilverfahren geht es um die Ausrüstung eines Hotels am Vierwaldstättersee. Für den Hotelneubau ...

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