Die Stadt Lahr hat einen Vorschlag zur Umsetzung der Grundsteuerreform erarbeitet. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sollen gesenkt werden, so dass das Aufkommen unterm Strich gleich bleibt.
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Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Regelung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Ziel der Reform ist es laut der Pressemitteilung der Stadtverwaltung, die ungleiche Bewertung von Grundstücken zu beseitigen. Dies führe dazu, dass es ...