Die Folgen eines nicht ergangenen Urteils
Nach der Einstellung des Brom-Verfahrens ziehen Schulleitung des Kant-Gymnasiums, Schulträger und Schulbehörde unterschiedliche Schlüsse aus dem Vorfall.
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WEIL AM RHEIN. Nachdem sich Schulleiter Haas und ein Chemielehrer wegen des Bromunfalls vom vergangenen Jahr vor Gericht verantworten mussten und das Verfahren gegen Zahlung von je 2 500 Euro eingestellt wurde, beschäftigen sich Schulleitung, Schulträger und Schulbehörde mit den Konsequenzen, die aus dem Vorfall zu ziehen sind. Die Stadtverwaltung als Schulträger lehnt dabei eine Mitverantwortung ab.
Im September hatte ein Schüler im Chemieunterricht ein Fläschchen Brom entwendet und später verschüttet, was einen Großeinsatz der Rettungskräfte auslöste. Etliche Personen erlitten Atemwegreizungen. Der Staatsanwalt warf deshalb auch dem Schulleiter und dem Chemielehrer fahrlässige Körperverletzung vor.Der Leiter des ...