Die Eidgenossen passen sich ein bisschen europäischen Regeln an
Vom 1. Juni an gilt das Abkommen zwischen EU und der Schweiz für die Personenfreizügigkeit: Eine Reihe von Erleichterungen vor allem für die Grenzgänger.
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BASEL. Von morgen an probt die Schweiz den EU-Beitritt. Denn am 1. Juni treten sieben bilaterale Verträge mit der EU in Kraft. Den kleinen Grenzverkehr im Dreiländereck wird vor allem das Abkommen zur Personenfreizügigkeit verändern. Baslern und Badenern wird damit der Umzug über ...