Account/Login

Die deutsche Rechtsprechung hat Vorrang

Christian Rath
  • Mi, 20. Oktober 2004
    Deutschland

     

Karlsruhe stellt klar: Urteile des Straßburger Gerichtshofs müssen berücksichtigt, aber nicht unbedingt befolgt werden.

KARLSRUHE. Deutsche Gerichte dürfen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht einfach ignorieren. Dies hat gestern das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Allerdings sei auch eine blinde Umsetzung der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel