Karlsruhe stellt klar: Urteile des Straßburger Gerichtshofs müssen berücksichtigt, aber nicht unbedingt befolgt werden.
KARLSRUHE. Deutsche Gerichte dürfen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht einfach ignorieren. Dies hat gestern das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Allerdings sei auch eine blinde Umsetzung der ...