Der frühere Medienzar Leo Kirch hat im Prinzip einen Schadenersatzanspruch gegen seinen früheren Kreditgeber / Das entschied gestern der Bundesgerichtshof.
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KARLSRUHE. Ein Banker darf nicht durch Interviews die Kreditwürdigkeit seiner Geschäftspartner gefährden. Das stellte gestern der Bundesgerichtshof (BGH) auf Klage des Ex-Filmhändlers Leo Kirch fest (Aktenzeichen: XI ZR 384/03 vom 24. Januar 2006). Die Deutsche Bank und ihr Ex-Vorstandschef Rolf Breuer müssen einer Kirch-Firma deshalb grundsätzlich Schadenersatz bezahlen. Die von ...