Sicherheit

Die Bundeswehr soll Waffen gegen Drohnen einsetzen dürfen

Zwischenfälle mit verdächtigen Drohnen nehmen zu. Die Bundesregierung vermutet einen staatlichen Akteur mit Sabotageabsicht oder gar Terrorplänen – und will jetzt mehr Handlungsfähigkeit.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Eine Drohne mit einer Kamera fliegt durch die Luft.  | Foto: Monika Skolimowska (dpa)
Eine Drohne mit einer Kamera fliegt durch die Luft. Foto: Monika Skolimowska (dpa)

Zur Abwehr erheblicher Gefahren soll die Bundeswehr verdächtige Drohnen künftig auch abschießen dürfen. Das sieht ein Entwurf für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vor, der den Streitkräften auch "Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge" ermöglicht, um einen besonders schweren Unglücksfall zu verhindern. Der Entwurf soll in der kommenden Woche im Bundeskabinett behandelt werden.

Als Begründung wird angeführt, dass es in Deutschland regelmäßig zu illegalen Flügen unbemannter Drohnen über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur komme – also Anlagen für Energie, Telekommunikation, Verkehr oder die Industrie. Diese würden mutmaßlich "von einem staatlichen Akteur zu Sabotagezwecken und womöglich terroristischen Zwecken durchgeführt".

Zuletzt hatten sich solche Überflüge gehäuft. Berichte gab es von den Ausbildungsstätten für ukrainische Soldaten, vom US-Militärflugplatz Ramstein, aber auch von sicherheitsrelevanten Unternehmen. Die Zugriffsmöglichkeiten von Polizei und Militär blieben gering. Urheber wurden kaum gefasst.

Faeser und Pistorius berieten im Dezember über die Drohnengefahr

Eine verdächtige Drohne umflog in Hamburg im November auch den britischen Flugzeugträger "Queen Elizabeth", der dort zu Gast war. Die Bundeswehr bestätigte die Sichtung und setzte einen Drohnenabwehrtrupp mit dem "Effektor" HP-47 ein, einem Störsender, der aber nicht zur Wirkung kam.

Nach Informationen der Deutschen Presseagentur haben Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Verteidigungsminister Boris Pistorius (beide SPD) am 16. Dezember darüber gesprochen, das Vorgehen gegen Drohen zu verschärfen. Formal geht es dabei um die Unterstützung der Polizeibehörden bei der Gefahrenabwehr im Luftraum. Das Luftsicherheitsgesetz erlaubt der Bundeswehr bisher nur, vergleichsweise milde Mittel einzusetzen. So dürfen die Streitkräfte im Luftraum Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben. Waffengewalt der Bundeswehr ist bislang nicht erlaubt, soll nun aber gegen unbemannte Flugkörper erlaubt werden.

Dabei soll es hohe Ansprüche an die Bedingungen geben. So komme der Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei vor allem infrage, wenn ein katastrophaler Schaden drohe oder Gefahr für Leib und Leben. Dies kann ein Flugzeug- oder Eisenbahnunglück sein, der Ausfall des Stromnetzes oder ein drohender Terroranschlag.

Wo soll die Verantwortlichkeit liegen?

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 eine andere Änderung des Luftsicherheitsgesetzes gekippt, bei dem es um ein moralisches und juristisches Dilemma geht. Urteil der Richter: Der Abschuss gekaperter Passagierflugzeuge zur Abwehr eines Terroranschlags ist nach dem Grundgesetz unwiderruflich verboten. Ein solcher Schritt ist nicht mit dem Grundrecht auf Leben und der Garantie der Menschenwürde vereinbar. Im Fall der unbemannten Flugkörper ist die Situation ganz anders. Diese Anpassung an die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Gefahrenabwehr im Luftraum sei angemessen, heißt es in einem Arbeitspapier.

Doch gibt es offene Fragen. Wenn die Bundeswehr die Polizei unterstütze, bleibe die Verantwortlichkeit über die Entscheidung eines Einsatzes bei den Bundes-und Landesbehörden, die die Polizei führen. Über die genauen Wege für eine Billigung müsse noch gesprochen werden. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums wollte das Vorhaben am Freitag "weder bestätigen noch dementieren", solange es keinen Kabinettsbeschluss und noch Abstimmungen gebe.

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Weitere Artikel