Die Bewährung wird gestrichen
45-Jähriger muss achtmonatige Freiheitsstrafe absitzen.
LAUFENBURG/WALDSHUT. Widerrufen wurde die Bewährung für einen 45-jährigen Laufenburger, der im Juli 2009 in erster Instanz zu einer zunächst ausgesetzten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil berufen, das nun vorm Landgericht Waldshut-Tiengen zu Ungunsten des Angeklagten abgeändert wurde.
Der Mann hatte sich zwischen 1993 und 2001 unter anderem wegen Fahrens ohne ...