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Dicke Fische am Haken

Ab zehn Jahren darf man Angeln, aber es gibt viele Regeln. Manchmal müssen die Fische wieder ins Wasser.  

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Angespannt und still stehen die Kinder am Bachufer. Der Wasserstand ist niedrig und man kann die Fische gut beobachten. Am Ufer stehen Bäume. Manchmal sind die Wurzeln vom Wasser unterspült. Das sind richtig tiefe Kuhlen, oft sogar kleine Höhlen. In diesen verharren die Forellen eine Weile an derselben Stelle. Als würden sie stehen. Dann schießen sie plötzlich vor und schwimmen davon. Das alles beobachten die Kinder. Sie kennen das Ufer und die Lieblingsplätze der Fische ganz genau. Zu gerne würden sie einmal wenigstens einen Fisch fangen. Das dürfen sie aber nicht. Warum kann man sich nicht mit einer Angel ans Wasser stellen und einen Fisch fangen?

Das fragen wir den Vorsitzenden des Freiburger Angelsportvereins Herrn Hanspeter Beil. Wer wann wo fischen darf, das regelt das Fischereigesetz, erklärt uns Herr Beil. In Baden-Württemberg können Jugendliche zwi- schen zehn und sechzehn Jahren bei der Polizeibehörde einen Jugendfischereischein beantragen. Damit kann man zusammen mit einem Erwachsenen, der selbst einen Angelschein hat, zum Angeln gehen. Ab sechzehn Jahren darf man auch alleine fischen. Wie beim Führerschein muss man dazu in die Schule. In 30 Unterrichtsstunden lernt man alles. Danach kommt die Abschlussprüfung. Nur wer sie besteht, erhält einen Fischereischein. Nun kann man entweder als Mitglied in einem Angelverein an den Seen und fließenden Gewässern, die vom Verein gepachtet wurden, oder mit einer Tages- oder Jahreskarte, die man auch in Fachgeschäften kaufen kann, angeln gehen.

Die Altersbeschränkung ist sinnvoll, findet Herr Beil. Es kann ja sein, dass an der Angel eines Jugendlichen auch mal ein schwerer Karpfen oder ein 1,20 Meter langer Aal anbeißt. Ist der Angler zu jung, fehlt ihm vielleicht noch das nötige Geschick und die Erfahrung, den Fisch anzulanden. Oder ihm fehlt schlicht die Kraft dazu. Ist der Fisch zu klein, muss er zurückgesetzt werden. Für jede Fisch- art sind die Mindestgröße, ab der der Fisch gefangen werden darf, und die Schonzeiten im Gesetz festgeschrieben. Auch hier muss ein Erwachsener helfen, den Fisch ohne große Verletzung vom Haken zu nehmen und wieder freizusetzen. Bei Forellen muss man sich die Hände nass machen, bevor man den Fisch anfasst, damit man die Schleimhäute nicht verletzt. Es gibt eine Menge Regeln, denn Angler beachten auch den Naturschutz. Ist der Fisch auf dem Trockenen, muss er auch fachgerecht getötet werden. Bei großen Fischen müssen das nach Ansicht von Herrn Beil Erwachsene machen oder ältere Jugendliche unter Aufsicht von Erwachsenen. Das muss nämlich gezielt und schnell geschehen, sonst ist das Tierquälerei. Fische können sich nämlich nicht wehren, die schreien nicht.

Ingrid Becker

Ressort: Zisch

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