Fußball

Bundesländer dürfen Gebühren für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen verlangen

Seit Jahren wehrt sich die DFL dagegen, dass die Stadt Bremen von ihr Gebühren für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei sogenannten Hochrisikospielen erhebt. Karlsruhe bestätigt nun das Bremer Modell.  

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden.  | Foto: Uli Deck (dpa)
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Foto: Uli Deck (dpa)

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete. (Az. 1 BvR 548/22).

Die angegriffene Norm sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in der Urteilsverkündung. Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel.

Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz ist seit 2014 festgehalten, dass die Stadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann.

Den ersten Gebührenbescheid bekam die DFL im Jahr 2015 - damals zu einer Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Rund 400.000 Euro stellte der Stadtstaat Bremen der DFL für die Polizeikosten in Rechnung. Weitere Bescheide folgten.

Finanzielle Folgen für die Vereine

Die DFL hielt diese Regelung für verfassungswidrig und damit nichtig - und zog vor Gericht. Nach Ansicht der Dachorganisation für die 1. und 2. Bundesliga fehlte es an einer abgrenzbaren, ihr zurechenbaren Leistung der Stadt Bremen. Die sei aber verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine rechtmäßige Gebührenerhebung. Außerdem seien einzelne Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz verantwortlich - und nicht die Organisatoren.

Mit dem umstrittenen Thema hatten sich in den vergangenen Jahren schon mehrere Gerichte befasst. Allein in der ersten Instanz hatte die Klage der DFL Erfolg - das Verwaltungsgericht Bremen erklärte die Gebührenerhebung 2017 für rechtswidrig, unter anderem weil die Berechnungsmethode zu unbestimmt sei.

Ein Jahr später wurde das Urteil aber vom Oberverwaltungsgericht Bremen aufgehoben, das die Gebührenforderung wiederum für rechtens hielt. 2019 wurde diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.

In Bremen ging es nach Angaben der Stadt um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro, die der DFL bislang in Rechnung gestellt wurden. Ob andere Bundesländer dem Beispiel der Hansestadt folgen werden, wird sich erst noch zeigen. Sollte sich das Bremer Modell nach der Entscheidung der obersten deutschen Richterinnen und Richter auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu.

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Kommentare (9)

Lothar Schätzle

192 seit 15. Mai 2021

richtig so.... die vereine können ja versuchen sich die kosten bei den chaoten wieder zu holen... vieleicht erfolgt da mal ein umdenken in den chefetagen das dass so nicht weitergehen kann.

Folkmar Biniarz

981 seit 17. Dez 2014

Endlich! Das muss man sich mal vorstellen: 10 volle Jahre hat es gedauert, bis es durch alle juristischen Instanzen durch war. Chapeau Innensenator Uli Mäurer in Bremen. Er hat durchgehalten. Wer halt vorbeugend in sogenannten Fan-Projekten zu wenig tut, sollte zahlen. Wer Fans hat, die wirklich echte Fans sind und sich zu benehmen wissen, braucht auch nicht mehr Polizei und muss nichts zahlen. Man muss sich das vorstellen: Der Stadtstaat Bremen brauchte damals im Jahr 2015 polizeiliche Verstärkung aus den umliegenden Bundesländern und musste diese dann auch an die Länder bezahlen - Unterkunft, Verpflegung, Einsatz.
Jetzt sollte sich die Deutsche Bahn auch mal Gedanken machen. Denn diese muss Millionen von Euro bezahlen, um die Schäden in den Zügen zu reparieren, die von Fans, die sich nicht benehmen können, verursacht werden.

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