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Deutsche Kontrolle ist möglich

Der Internetkonzern Amazon klagte gegen die erweiterte Aufsicht des Bundeskartellamts. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat wohl keine Einwände.  

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Amazon ist ein Unternehmen mit großer Marktmacht.  | Foto: Soeren Stache (dpa)
Amazon ist ein Unternehmen mit großer Marktmacht. Foto: Soeren Stache (dpa)
Die neuen Befugnisse des Kartellamts bei der Kontrolle von Digitalkonzernen verstoßen wohl weder gegen das Grundgesetz noch gegen EU-Recht. Das zeichnete sich an diesem Dienstag bei der mündlichen Verhandlung am BGH ab. ...

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