Der Zaun des Anstoßes
Der Nachbarschaftsstreit um eine kleine Grundstücksecke ist auch nach dem letztinstanzlichen Urteil nicht vorbei.
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LITTENWEILER. Maximilian Laule (71) aus Kirchzarten versteht die Welt nicht mehr. Mehr als 50 Jahre lang war sein Grundstück in Littenweiler, das ihm einst sein Onkel schenkte, über eine kleine Wendeplatte am Ende einer Stichstraße gut erreichbar. Dann gab’s Meinungsverschiedenheiten mit dem neuen Besitzer des Nachbargrundstückes, und der setzte einen Zaun mitten auf die Wendeplatte. Dass das laut letztinstanzlichem Urteil rechtens sein soll, will Laule nicht akzeptieren – zumal dadurch sein Grundstück angeblich rund 100 000 Euro an Wert verliert.
Der Zaun des Anstoßes ist neun Meter lang und begrenzt die Ecke eines Grundstückes, das sich in zweiter Reihe hinter der Straße Im Kreuzsteinacker in Littenweiler befindet. Er hat in den vergangenen gut zwei Jahren zwei Gerichtsinstanzen, mehrere Anwälte, Ämter, Sachverständige, Privatpersonen und Firmen beschäftigt. Denn Maximilian Laule fühlt sich durch den Zaun unzumutbar benachteiligt: Seit der stehe, sei sein eigenes Grundstück nicht mehr ordentlich anfahrbar. "Ich werde auf keinen Fall hinnehmen, dass das so bleibt", sagt er. Doch was Laule selbst juristisch noch unternehmen könne, weiß nicht einmal sein Anwalt Volker Seiring.DIE ...