Der Vorwurf des Menschenhandels gegen einen Ortenauer ist nicht zu beweisen
Nach einem aufwändigen Prozess, in dem es um Menschenhandel gegangen ist, ist ein 29-Jähriger aus der südlichen Ortenau mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen.
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"Der Rechtsstreit war ein ungewöhnliches und sehr aufwändiges Verfahren", fasste der Vorsitzende der Großen Strafkammer des Landgerichtes Offenburg, Tim Richter, bei der Urteilsverkündung in einem Strafprozess am Montag zusammen: Der Hauptanklagevorwurf, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, sieht im Strafrahmen eine Freiheitsstrafe ...