"Der Verkehr wird nicht schneller fließen"
BZ-INTERVIEW mit Günter Wilker, Hans Arzethauser, Kurt Jehle und Peter Schreck zu Änderungen an den Grenzen nach Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen.
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BAD SÄCKINGEN/LAUFENBURG. Am 12. Dezember soll der Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen vollzogen werden. Auf systematische Personenkontrollen an den Grenzen wird danach verzichtet. Was dies für die Grenzübergänge Bad Säckingen und Laufenburg bedeutet, fragte unser Mitarbeiter Fred Thelen den Dienstchef des Grenzwachtkorps Regio Zürich, Hans Arzethauser, den Leiter des Zollkommissariats Waldshut-Tiengen, Kurt Jehle, den Leiter des Bundespolizei-Reviers Waldshut, Günter Wilker, und den stellvertretenden Leiter des Zollamtes Bad Säckingen, Peter Schreck.
BZ: Muss am Grenzübergang weiterhin angehalten werden?Arzethauser: Ist der Grenzübergang besetzt, muss auf Verlangen angehalten werden. Werden Waren über der Freigrenze mitgeführt und ist der Grenzübergang nicht besetzt, müssen die Waren an der Anmeldebox deklariert werden.
Jehle: Werden mehr als 10 000 Euro Bargeld ...