EuGH-Urteil
Der Urlaub verfällt zum Ende des Jahres nicht immer
Arbeitgeber müssen rechtzeitig darauf hinweisen, dass der Urlaub zum Jahreswechsel verfällt. Sonst kommt der alte Urlaub zum Urlaub des Folgejahres dazu. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Sa, 26. Nov 2022, 11:00 Uhr
Wirtschaft
Thema: Mit Gewinn leben
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen